Wort davor: hinze
hinziehen
hinziehen (I)
Erklärung:
von Personen.
hinziehen (I 1)
Erklärung:
wegziehen, fortgehen.
hinziehen (I 2)
Erklärung:
jemanden wegnehmen, entführen.
- Belegtext:
der mensch C. hatt uns ... gedientt mer dann vierzig jar ... und hatt yecz allain dréw jar aim andern herren gedientt, der selb hat in unnsz hin zogen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Hartlieb 338
- Belegtext:
wer ein magd oder weib nothzwingt oder hinzuecht wider ihren willen
Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 592
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
hinziehen (II)
Erklärung:
(eine Rechtssache) an eine Instanz bringen.
- Belegtext:
dz sol ein probst von W. uffrichten uffen der eiginschafft, ald in sinen rechten dinghöfen, und wa ers hinzücht
Datierung: 1344
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 241
hinziehen (III)
Erklärung:
den Ausschlag geben.
- Belegtext:
es soll der ortt [die Zahl der Richter] sein, di der herr gesetzet hât, und nicht eben; daz ist dar um gesetzet, ob si geleich hullen, daz der ortmann denn hin ziucht
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) Art. 196
hinziehen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
den Vorzug haben, nach einer Seite ziehen.
hinziehen (IV)
Erklärung:
vom Erbe: hinfallen, hingelangen.
- Belegtext:
yset eyn lyfftuchter edder lyfftuchtersche, na den male wy den dan all er nalaet beerfdelet unde hentheyt, so moete wy ock de schult annemen to betaelen
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: CTradWestf. I 193
hinziehen (V)
Erklärung:
reflexiv.
vgl.
hinziehen (II).
- Belegtext:
sollen sie ... alss getreuve unterthanen unß und nachkommenden erblingen der stadt D. geschützet werden, dahin dan alle appellationes von dem gericht der stadt M. sich hinzihen werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Wuttke,Städteb. 98
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: hinzubringen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten