Wort davor: hinze

hinziehen

hinziehen (I)
Erklärung: von Personen.

hinziehen (I 1)
Erklärung: wegziehen, fortgehen.

hinziehen (I 2)
Erklärung: jemanden wegnehmen, entführen.
hinziehen (II)
Erklärung: (eine Rechtssache) an eine Instanz bringen.
hinziehen (III)
Erklärung: den Ausschlag geben.
hinziehen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: den Vorzug haben, nach einer Seite ziehen.
hinziehen (IV)
Erklärung: vom Erbe: hinfallen, hingelangen.
hinziehen (V)
Erklärung: reflexiv.
vgl. hinziehen (II).

Wort danach: hinzubringen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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