Wort davor: hinwerfen
hinwider
Erklärung:
zur Vergeltung, Gegenleistung.
vgl.
hinwidertun.
- Belegtext:
slecht ein man dem andern einen vinger ab ..., man sol im hinwider einen vinger ... abslahen
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) 16
- Belegtext:
ist ... daß ain gast koempt gegen Khaerndten in das land, und fordert das recht an ainen landsmann, der soll dem selben recht hinwider thuen [sich der örtlichen
Zuständigkeit unterwerfen], da er recht von nemen wil an derselben stat
Datierung: 1616
Fundstelle: KärntLHdf. 15
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Wort danach: hinwidergeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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