Wort davor: hinwerden

hinwerfen

hinwerfen (I)
Erklärung: als unbrauchbar fortwerfen.

hinwerfen (II)
Erklärung: den Gerichtsstab.

hinwerfen (II 1)
Erklärung: bei Niederlegung des Gerichtsvorsitzes.
hinwerfen (II 2)
Erklärung: nach Todesurteil oder bei Hinrichtung zerbrechen und hinwerfen.

Wort danach: hinwider

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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