Wort davor: Hinwegschleifung

hinwegschwören

hinwegschwören (I)
Erklärung: eidliche Versicherung abgeben, ein Gebiet nicht mehr zu betreten.
vgl. ausschwören (II).

hinwegschwören (II)
Erklärung: durch beeidigte Aussagen den Verlust einer streitverfangenen Sache herbeiführen.

Wort danach: hinwegsenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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