Wort davor: hinwegpraktizieren
hinwegrauben
Erklärung:
(durch Raub) erwerben.
- Belegtext:
wann ain ... gotshausmann ... ain weibsperson geroubet, so hat er sollen dem herrn ... für den roubschilling drei batzen, ouch ain par hendschuoch ... geben ... und darmit das weib hinweg geroubet haben
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: GrW. V 735
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- Belegtext:
viech ... hinwegkgetrieben vnd geraubet
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien II 21
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: hinwegreißen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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