Wort davor: hinwegleihen
Hinwegleihung
Erklärung:
Verleihung.
- Belegtext:
[die] hinweglychung von allpungen, so nun ein zytt lang meertheils den frömbden oder denen uss Bernpiett gelychen worden
Datierung: 1582
Fundstelle: Bircher,SchweizHirt. 101
Wort danach: hinwegmachen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten