Wort davor: hinwegfertigen
hinwegführen
Erklärung:
fortbringen, fortschaffen.
hinwegführen (I)
Erklärung:
jemanden.
hinwegführen (I 1)
Erklärung:
entführen.
hinwegführen (I 2)
Erklärung:
als Gefangenen.
hinwegführen (I 2 a)
Erklärung:
im Krieg.
- Belegtext:
ist er ... gefangen, hinweggefuehrt vnd seiner augen beraubt worden
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien 78
hinwegführen (I 2 b)
Erklärung:
den Täter im Strafrecht.
- Belegtext:
kan der landtgerichtsherr ... auff den thäter auch unter dem tachtropfen greiffen unnd denselben ... mit sich gefänglich hinwegkführen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 5 § 4
hinwegführen (II)
Erklärung:
etwas.
hinwegführen (II 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
dem sol man ... guete phant geben, die er getragen ... mag oder anweg füren
Datierung: 1379
Fundstelle: SchlettstStR. 86
Faksimile
- Belegtext:
ist das jemand in dem bann ze Kemps korn enweg füren wil über den Rin der sol den zweien meigern einen zinspfennig geben von jedem malter korns
Datierung: 1383
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 145
hinwegführen (II 2)
Erklärung:
widerrechtlich.
Wort danach: Hinweggang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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