Wort davor: hinverleihen

Hinverweisung
Erklärung: Verweisung einer Angelegenheit an eine bestimmte Behörde (Gericht).

Wort danach: hinvogten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten