Wort davor: hinverleihen
Hinverweisung
Erklärung:
Verweisung einer Angelegenheit an eine bestimmte Behörde (Gericht).
- Belegtext:
ist in vorerwähnten streitsache beim hofrath mit hinverweisung des mit aufgeweckten beim kaiserlichen kammergericht sub restitutorio befangenen jurisdictionsstreites in vorhandenem
falle die hofraethliche gerichtbarkeit fuer gegruendet erklaeret worden
Datierung: 1796
Fundstelle: Bewer,Samml. II 9
Wort danach: hinvogten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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