Wort davor: Hinunterlassen
hinverlegen
Erklärung:
wie hinterlegen (I).
- Belegtext:
wann ... ein hinverlegt haab und guet aus ... unverweißlichen ursachen verderbt, so ist der behalter ainige antwort zu geben nit schuldig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 22 § 22
Wort danach: hinverleihen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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