Wort davor: Hinundherziehung
Hinunterdrückung
- Belegtext:
wann der einte theil [der Verlobten bei der Eheschließung] das ja-wort nicht von sich geben will, solches durch ein stadt-knecht mit hinuntertruckung desselben
haupts als ein zeichen der bejahung oder in ander weg verrichtet wird
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. I 325
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 325
Wort danach: Hinunterlassen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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