Wort davor: Hintritt
hintun
hintun (I)
Erklärung:
etwas.
hintun (I 1)
Erklärung:
aufheben, widerrufen.
hintun (I 2)
Erklärung:
als erledigt erklären.
- Belegtext:
so tuon ich hin und ab und vernicht gentzlich ... alle die schuld
Datierung: 1406
Fundstelle: FürstenbUB. III 24
hintun (I 3)
Erklärung:
aufgeben, fallen lassen.
- Belegtext:
das ... die kö. mt. ... uff hin und abthun all und yeglich vehden, acht, processu und beschwerungen
Datierung: 1499
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 378
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hintun (I 4)
Erklärung:
beilegen.
hintun (II)
Erklärung:
jemanden töten, hinrichten.
- Belegtext:
daz ... derselben gefangen dehainer ... nit berechtet noch hingeton sullen werden
Datierung: 1418
Fundstelle: RottweilUB. 353
- Belegtext:
henken oder hinthon
Datierung: 1494
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 603
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- Fundstelle: ZWortf. 10 (1908/09) 124
Wort danach: Hintuung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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