Wort davor: Hintertreibung

Hintertritt
Erklärung: Zurückziehen zur Beratung (oder Berichterstattung).
vgl. Hintergang (II 2).

Wort danach: hinterverlassen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten