Wort davor: Hinterstellung
Hintersteuer
Erklärung:
Ablösung der Heerfahrtspflicht des Lehnsmannes.
vgl.
Heersteuer (I 2).
- Belegtext:
ob der man zwene herren hat oder me die im dez riches dienest gebietent ... er sol mit dem varen der im von erst gebot und den andren allen hinder stvire geben
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 83
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Wort danach: Hinterteiding
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