Wort davor: Hinterstelligkeit
Hinterstellung
Hinterstellung (I)
Erklärung:
Verhinderung, Auf-, Zurückhaltung, Vernachlässigung.
Hinterstellung (II)
Erklärung:
Restbetrag, Überschuß.
- Belegtext:
darumb ihr inen zu irer zalung euer haus undt hoff sampt euern ausstehenden schulden ... angewiesen, darüber auch in die 1200 r. nach hinderstellung undt uberlauff bleiben soll
Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Wittenberg
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 130
Wort danach: Hintersteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten