Belegtext:
versechend unß genzlich keiner hinterstelligkeit in ansechung der hochwichtigkeit der sachen, die die geringste verengerung ohne alle allgemeine gefehrliche nachteilung nit erdulden mag Datierung: 17. Jh.
Fundstelle:SchweizId. XI 182
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons