Wort davor: Hinterstattung
hinterstehen
hinterstehen (I)
Erklärung:
sich einer Sache unterziehen, anmaßen.
- Belegtext:
ut cum decorato putares gerere magistratum ... daz tu consulatum cum decorato hinderstan uuoltist
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker I 146
- Belegtext:
institi hintstuont, hintarstuont, hinterstuont, hinterstuon; arripuit hintstuont
Fundstelle: AhdGl. I 477
Faksimile
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hinterstehen (II)
Erklärung:
reflexiv: wie unterstehen, sich anmaßen.
hinterstehen (III)
Erklärung:
zurückstehen, zurücktreten.
hinterstehen (IV)
Erklärung:
als Rückstand gebühren.
Wort danach: hinterstellen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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