Wort davor: Hinterstattung

hinterstehen

hinterstehen (I)
Erklärung: sich einer Sache unterziehen, anmaßen.

hinterstehen (II)
Erklärung: reflexiv: wie unterstehen, sich anmaßen.
hinterstehen (III)
Erklärung: zurückstehen, zurücktreten.
hinterstehen (IV)
Erklärung: als Rückstand gebühren.

Wort danach: hinterstellen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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