Wort davor: Hinterstand
hinterständig
vgl.
hinterstätlich,
hinterstellig.
hinterständig (I)
Erklärung:
rück-, ausständig.
- Belegtext:
myt der gulde dij hinderstendich were
Datierung: 1380
Fundstelle: DChr. IV 1 S. 130
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
horngulde, dij in hinderstendig were
Datierung: 1390
Fundstelle: DChr. IV 1 S. 443
- Belegtext:
myth anderen pechten, offt dere wat hinderstendich ghebleven were, gutliken betalen
Datierung: 1458
Fundstelle: MagdebLiebFrauUB. 277
- Belegtext:
siner rente hinterstendich [werden]
Datierung: 1495
Fundstelle: SchleswHUSamml. IV 484
- Belegtext:
3800 g hinderstendiger gulte
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 108
- Belegtext:
schadens und hinderstendigen pfachts
Datierung: 1554
Fundstelle: WiesbadenGB. 87
- Belegtext:
solle der erbherr vor annehmung des nachlasses ... alle hinterständige schuld abstatten
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 138
- Belegtext:
da einer etwas verkauffet hätte und ihm von der kauff-summa etwas hinterständig
Datierung: 1622
Fundstelle: SächsGO. 1116
- Belegtext:
die hinterständige schatzung
Datierung: 1631
Fundstelle: ArchUFrk. 46 (1904) 135
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 918
- Belegtext:
mag derselbe [mündig Gewordene] seine gewesene vormünder um die hinderständigen rechenschaft und einantwortung seiner güter fordern
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 38
- Fundstelle: Schmeller2 I 1137
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
hinterständig (II)
Erklärung:
zurückhaltend, widerspenstig.
- Belegtext:
des dann schultheis ... und gantz gemeind ... widerstellig und hinderstendig wurden und solichen eidt nit thun wolten
Datierung: 1468
Fundstelle: Amorbach 226
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Wort danach: Hinterständner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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