Wort davor: Hintersprecher
Hinterstand
Hinterstand (I)
Erklärung:
Schuldenrückstand.
- Belegtext:
schrib dem schulthesz von Thun, das er ... des von Sch. gut ... verkouffe, bis mh. von im umb allen hinderstand werdend gelöst
Datierung: 1466
Fundstelle: BernRatsman. II 208
- Belegtext:
allen fliss furwenden, dass der hinterstand van den ... stuiren ... werd ingefordert
Datierung: 1541
Fundstelle: JülichLTA. I 339
- Belegtext:
soll im Bayrn ... die cleinoter wider nemen oder aber soll ime sein hinterstand zahlen
Datierung: 1583
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 19 (1898) 12
- Belegtext:
5 g hat Z.G. vff seine straffe erleget ... mit bewilligung den hinderstand vff die nehste zusammenkunpf auch zu entrichten
Datierung: 1583
Fundstelle: NMittThürSächs. 14 (1878) 77
- Belegtext:
mit schuldiger abzahlung des hinderstands sich ... einstellen
Datierung: um 1650
Fundstelle: Gothein,Colloqu. 31
- Datierung: 1671
Fundstelle: MatStatNrhWestf. I 2 S. 223
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 918
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1667
Hinterstand (II)
Erklärung:
Ersatzschöffe.
vgl.
Hinterständner.
Hinterstand (III)
Erklärung:
Bürgschaft.
Hinterstand (IV)
Erklärung:
Berater eines Fürsprechens (nach SchwäbWB. VI 2186 Bürge des Anwalts für diesem entstehende Nachteile).
- Belegtext:
1 virtel wein und 2 weck einem fürsprech und dem hinderstand 1 moß wein und 1 weck
Datierung: 1560
Fundstelle: Boxberg 1137
Faksimile
- Belegtext:
beklagter anwaldt ... bit ... umb ein kleinen vndergang, sich mit seinen hinderstandt zu berathen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 246
- Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 240
- Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 246
Wort danach: hinterständig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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