Wort davor: Hintersprecher

Hinterstand

Hinterstand (I)
Erklärung: Schuldenrückstand.

Hinterstand (II)
Erklärung: Ersatzschöffe.
vgl. Hinterständner.
Hinterstand (III)
Erklärung: Bürgschaft.
Hinterstand (IV)
Erklärung: Berater eines Fürsprechens (nach SchwäbWB. VI 2186 Bürge des Anwalts für diesem entstehende Nachteile).

Wort danach: hinterständig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten