Wort davor: Hintersiedlerhaus

Hintersitz
Erklärung: Niederlassung und Recht eines Hintersassen (I).
vgl. Hintersitzen.

Wort danach: Hintersitzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten