Wort davor: hintersetzen

Hintersichbringen

Hintersichbringen (I)
Erklärung: Aufschub.

Hintersichbringen (II)
Erklärung: Bericht, Vorlage an eine höhere Verwaltungsinstanz.

Wort danach: Hintersichfall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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