Wort davor: Hintersetzbuch
hintersetzen
hintersetzen (I)
Erklärung:
hinterlegen.
- Belegtext:
hundert gulden an golde ... so ehr alhir in das gemeyn vorordent gewelb ... seynem closter zu gutte zcu getreuen handen hindersaczt
Datierung: 1536
Fundstelle: MansfeldKlUB. 380
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- Belegtext:
sollen solche 2 falconettlein ... bey dem rathe der stadt ... hintersetzt werden
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 80
- Belegtext:
syn dar ock nene rechte erven ... so mach men dat erve ... warderen unde hindersetten dat by guden lyden unde laten idt stahn jahr unde dag
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 I 23 § 6
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hintersetzen (II)
Erklärung:
einem Richter die Sache zur Entscheidung übergeben, zum Urteil submittieren.
hintersetzen (III)
Erklärung:
einen Beistand, Rückhalt haben.
hintersetzen (IV)
Erklärung:
(Zinsen) herabsetzen.
- Belegtext:
solle auch keiner den andern hinderlistig in denen zinßen besteigen und hintersetzen
Datierung: 1594
Fundstelle: TrierWQ. 159
hintersetzen (V)
Erklärung:
substantiviert zu hintersetzen (II).
- Belegtext:
was sie ... uff beeder part fürbringen und hintersetzen erkennen werden
Datierung: 1577
Fundstelle: SchwäbWB. III 1664
Wort danach: Hintersichbringen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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