Wort davor: Hintersetzbuch

hintersetzen

hintersetzen (I)
Erklärung: hinterlegen.

hintersetzen (II)
Erklärung: einem Richter die Sache zur Entscheidung übergeben, zum Urteil submittieren.
hintersetzen (III)
Erklärung: einen Beistand, Rückhalt haben.
hintersetzen (IV)
Erklärung: (Zinsen) herabsetzen.
hintersetzen (V)
Erklärung: substantiviert zu hintersetzen (II).

Wort danach: Hintersichbringen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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