Wort davor: hinterschlächtig
Hinterschlag
Erklärung:
wörtlich Schlag von (oder nach) hinten, übertragen:
vgl.
Hinterschlagen.
Hinterschlag (I)
Erklärung:
Fehlbetrag, Abgang.
- Belegtext:
allenfals sich ein anffal ereignete, ... so solle das weib, gleichwie solches vom vorschlag nur den dritten theil zugemässen hat, auch nur den dritten theil des hinderschlags ... zu bezalen schuldig sein
Datierung: 1523
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: GrW. VI 366
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
also dass dieselbig huszfrow so grosze schuld ...trüge ... es auch billig wäre, von irem gut [bei Eheauflösung] etwasz gegeben an solichem hinderschlag
Datierung: 1632
Fundstelle: Huber,PrivR. IV 460
- Belegtext:
weilen aber dadurch järlich das ausgeben wegen der almend weit mehr ist als das einnehmen, als haben die kilcher disem hinderschlag zu steuren ein auflag gemacht
Datierung: 1740
Fundstelle: ZSchweizR. 10 (1862) RQ. 195
- Fundstelle: SchweizId. IX 236
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Hinterschlag (II)
Erklärung:
Pfand.
- Belegtext:
da namlich der schuldner ... dem gläubiger eine bewegliche sach ... in sein verwahrung übergibt, so bey uns auch hinderschlag genambset wird
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 83
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Wort danach: hinterschlagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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