Wort davor: hinterschlächtig

Hinterschlag
Erklärung: wörtlich Schlag von (oder nach) hinten, übertragen:
vgl. Hinterschlagen.

Hinterschlag (I)
Erklärung: Fehlbetrag, Abgang.
Hinterschlag (II)
Erklärung: Pfand.

Wort danach: hinterschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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