Wort davor: Hintersatz

hintersätzig

hintersätzig (I)
Erklärung: dem Hintersatz (II) unterliegend.

hintersätzig (II)
Erklärung: in 2. Rangordnung haftend.

Wort danach: Hintersatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten