Wort davor: Hintersättlervertrag

Hintersatz

Hintersatz (I)
Erklärung: Pfand, Kaution.

Hintersatz (II)
Erklärung: wie Handänderungsgebühr.

Wort danach: hintersätzig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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