Wort davor: Hintersässergut

Hintersäßgeld
Erklärung: von einem Hintersassen (I 3) als Einkaufgeld zu zahlen.
vgl. Hintersassengeld, Hintersitzgeld.

Wort danach: hintersaßhaftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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