Wort davor: Hintersassengeld
Hintersassengut
Erklärung:
von einem Hintersassen (I 2) besessenes Gut.
vgl.
Hintersässergut.
- Belegtext:
hindersässen gütter, die man verkoufft usserthalb der herrschaft
Datierung: 1437
Fundstelle: FreiburgÜRec. VIII 111
- Belegtext:
bey seinem ao 1731 vom vater ... angenommenen hintersassenguthe
Datierung: 1747
Fundstelle: Klingner I 553
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Wort danach: Hintersassenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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