Wort davor: hinterlegen

Hinterleger

Hinterleger (I)
Erklärung: der etwas hinterlegt (I).

Hinterleger (II)
Erklärung: der etwas zur Hinterlegung empfängt, städtischer Beamter.

Wort danach: Hinterlegung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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