Wort davor: Hinterlassung
hinterlastig
Erklärung:
nach hinten zu beladen oder überladen.
- Belegtext:
soll der schiffer in die cajute oder keller ein meheres einnehmen, als was ohene behinderung seiner und des schiffes - insonderheit, damit selbiges nicht hinderlastig werde geschehen kann
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. Kap. 3, 31
Wort danach: hinterlegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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