Wort davor: hinterlassen

Hinterlassene

Hinterlassene (I)
Erklärung: als bevollmächtigt zurückgelassene Person.
vgl. hinterlassen (I).

Hinterlassene (II)
Erklärung: wie Hintersasse.
Hinterlassene (III)
Erklärung: wie Hinterbliebene.

Wort danach: Hinterlassenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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