Wort davor: hinterlassen
Hinterlassene
Hinterlassene (I)
Erklärung:
als bevollmächtigt zurückgelassene Person.
vgl.
hinterlassen (I).
- Belegtext:
[eine Summe dürfen in Empfang nehmen] eintweder die herrn der stadt A. oder aber herrn Zacharius Geitzkoflers, reichspfennigmeisters, hinterlassene
Datierung: 1599
Fundstelle: WürtLTA.2 II 151
Hinterlassene (II)
Erklärung:
wie Hintersasse.
Hinterlassene (III)
Erklärung:
wie Hinterbliebene.
Wort danach: Hinterlassenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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