Wort davor: Hinterlaß
hinterlassen
hinterlassen (I)
Erklärung:
wörtlich: etwas zurücklassen.
vgl.
Hinterlassene.
hinterlassen (II)
Erklärung:
übertragen, insbesondere von Verstorbenen.
hinterlassen (III)
Erklärung:
gestatten, zulassen?
- Belegtext:
soll er ... ordentliche rechnungen ... halten, und bei den häußeren sich deren zubegebenden nothfällen zur probation der possession habendt zugebrauchen hinderlassen
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 118
hinterlassen (IV)
Erklärung:
auslassen, unberücksichtigt bleiben.
- Belegtext:
[die nach Testamentserrichtung geborenen Söhne sollen] ihr zusteuer ... habenn, alßo daß ... dießelb von vns inn ... unßern testament auch nicht sollen hinterlaßen oder vorbeigangen ... sein
Datierung: 1597
Fundstelle: Schulze,Hausg. II 156
hinterlassen (V)
Erklärung:
reflexiv: sich hinter etwas lassen? hier: sich ruhig einschließen lassen?
- Belegtext:
wer ins raths gehorsamb gebothen, soll sich alsbald im thor, dahin er geleget, gebührlichen hinterlassen
Datierung: 1593
Fundstelle: NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 78
Wort danach: Hinterlassene
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten