Wort davor: Hinterkläffer
hinterkommen
hinterkommen (I)
Erklärung:
(jemanden) überführen.
- Belegtext:
welcher zeidler seinen zinß nicht gebe und den verhilt und auch dez hinterkomen wurde, der vellet in der herschaft gnade
Datierung: 1398
Fundstelle: QKulmbach 188
- Datierung: 1537
Fundstelle: Buttelstedt 308
- Belegtext:
wurden die steiger ... unschlet oder eisen verkauffen und diejenigen, so es gekaufft, hinter kommen und erfahren, so sollen beyde ... hertiglich gestrafft werden
Datierung: 1548
Fundstelle: ZinnbgwO. 121
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1508
hinterkommen (II)
Erklärung:
(jemanden) hintergehen.
Wort danach: Hinterkommnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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