Wort davor: hinterkündigen
Hinterlag
Hinterlag (I)
Erklärung:
Hinterlegung (II), Depositum.
Hinterlag (II)
Erklärung:
der hinterlegte Gegenstand.
Hinterlag (III)
Erklärung:
Sicherstellung, Kaution.
- Belegtext:
Baden-Baden verlangt bis 15000 gulden von hier anlehensweis, gegen sichere hinterlage von mobilien, silber und kleinodien
Datierung: 1757
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 35
Hinterlag (IV)
Erklärung:
Faustpfand.
- Belegtext:
daß niemand denen fuhrleuthen bei hocher straf ... aufgeladenes guth in versatz noch hinderlag abnemmen [solle]
Datierung: 1755
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 1028 (nr. 545)
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Wort danach: Hinterlagslosung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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