Wort davor: hintennachschreien
1hinter
1hinter (I)
Erklärung:
als Präposition:
1hinter (I 1)
Erklärung:
zurück.
1hinter (I 1 a)
Erklärung:
räumlich.
1hinter (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
bei Vermessung einer Grube.
- Belegtext:
sullen der perkrichter und perkmaister dabei halten und schirmen hinder sich und fur sich auf dem zug ewiglich
Datierung: 1486
Fundstelle: ZBergr. 48 (1907) 505
1hinter (I 1 b)
Erklärung:
zeitlich.
- Belegtext:
[wenn jemand die Stadt mit Erlaubnis verläßt,] so sol er funf jar hinder sich behte geben ... und sal ouch umb alle verlaufen sachen ein iar hinder sich gerecht werden
Fundstelle: ZWirtFrk. 2, 2 (1851) 65
1hinter (I 2)
Erklärung:
zwischen, unter.
1hinter (I 2 a)
Erklärung:
räumlich, auch übertragen (vom Eintritt in einen anderen Schutz oder Gewalt).
1hinter (I 2 b)
Erklärung:
von einer Wertgrenze.
- Belegtext:
tivfe ... div hinder ainem halben pfunt ist, di solen richten vnser amptlaeute
Datierung: 1299
Fundstelle: FRAustr. I 283
- Belegtext:
daz ist ain possew gewonhait, daz man hinder fünf pfunden nicht endingt
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Ruprecht(Claußen) 306
1hinter (I 3)
Erklärung:
übertragen: ohne Wissen, Mitwirkung des anderen.
vgl.
hinterrücks.
1hinter (II)
Erklärung:
in Verbindung mit Verben.
1hinter (II 1)
Erklärung:
hinter (jemandem) behalten in Verwahrung haben.
vgl.
1hinter (II 15),
1hinter (II 2).
- Belegtext:
die gesworne köufflerin ... soll die pfant 8 tag hinder ir unverkaufft behalten
Datierung: 1473
Fundstelle: SchlettstStR. 363
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1hinter (II 2)
Erklärung:
hinter (jemanden) bleiben in Verwahrung bleiben.
vgl.
1hinter (II 1).
1hinter (II 3)
Erklärung:
hinter sich bringen gerichtliche Vertretung einer Person erlangen.
- Belegtext:
tete eyns mannes kint eyn ungerichte, das mag der vater nurt eyn mol ... mit rechtem orteil hynder sich brengen unde ... vortreten
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 395
1hinter (II 4)
Erklärung:
hinter sich ersterben (im Erbgang) der Herkunftsseite anfallen.
- Belegtext:
daz sie zû solichem hûße die nêsten wêren und iz wieder hinder sich uf sie als ûf die nêsten erstorben wêre
Datierung: 1428
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: LSchrP. 208
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1hinter (II 5)
Erklärung:
hinter (jemandem) fahren sich unter eine Herrschaft begeben.
vgl.
1hinter (II 20 b),
1hinter (II 26 a).
- Belegtext:
daz enhain burger us der stat sol varin hinder die ... cloester herren
Datierung: 1290
Fundstelle: WirtUB. IX 371
1hinter (II 6)
Erklärung:
hinter sich fallen sich in aufsteigender Linie vererben.
1hinter (II 7)
Erklärung:
hinter (jemandem) finden im Besitz jemandes finden.
- Belegtext:
ensal auch nimand mit keiner drucken mass messen, es si dann mit eins cammerers zeichen ... gezeichnet ... wer das nit entede und hinder ime funden wurde, der were eime camerer verfallen vor iii gulden
Datierung: 1444
Fundstelle: ArchHessG. 15 (1880/84) 163
1hinter (II 8)
Erklärung:
in Verbindung mit gehen:
vgl.
1hinter (II 22).
1hinter (II 8 a)
Erklärung:
hinter sich gehen.
1hinter (II 8 a alpha)
Erklärung:
von einem Rechtsgeschäft zurücktreten.
1hinter (II 8 a beta)
Erklärung:
wie 1hinter (II 6).
- Belegtext:
sidmalen ein grossvater ein linien bass hinder sich gat [ist solcher Erbfall nich bräuchlich]
Datierung: 1400
Fundstelle: WillisauAmtR. 94
1hinter (II 8 b)
Erklärung:
hinter (jemanden) gehen als (Schieds)Richter annehmen.
- Belegtext:
als die veste manne ... der buerge ze F. uf ein sitten und die burger der stat ze F. uf die andern sitten umbe alle ... misschelunge und brueche, die zwischen in ... gewesen ..., hinder uns gegangen sind
Datierung: 1332
Fundstelle: FriedbergUB. I 116
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- Belegtext:
das sich derselb richter des [eines Freiungsbruches] bechannt hat gegen dem ... brobst ..., also das er des hinder sein genad und pesserung gie, davon so emphalh er uns ... die selben schuld zu erchennen
Datierung: 1371
Fundstelle: SPöltenUB. II 105
- Belegtext:
wie si darumb ze beder sitte hinder ... unsern vatter und sin reat gingen
Datierung: 1379
Fundstelle: BadenArgUrk. I 116 (nr. 149)
- Belegtext:
mit den uwern, die hinder die minen gangen und búrg worden sind gen H.B.
Datierung: 1408
Fundstelle: FürstenbUB. III 32
- Belegtext:
giengen zuo beiden tailn mit willen und verdachtem muot hinder den patriarchen von Aglay, waz er si zuo paiden tailn hiezz, daz wolten si stet halten
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. I 40
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
1hinter (II 9)
Erklärung:
hinter sich greifen.
1hinter (II 9 a)
Erklärung:
für einen gewissen Fälligkeitszeitraum nach rückwärts zur Befriedigung gelangen.
- Belegtext:
so erst ein falament offenbahr wird soll das gemeine guelt ein monat moegen hinder sich greiffen
Datierung: 1662
Fundstelle: LBAppenzIR. 38
1hinter (II 9 b)
Erklärung:
von der Sach- auf persönliche Haftung übergehen.
- Belegtext:
wann einer an einem underpfandt nit habend [!] ist und deshalb hinder sich gryffen will
Fundstelle: BernGS. 1615 154
1hinter (II 10)
Erklärung:
hinter sich haben in Besitz haben.
- Belegtext:
compulsoriales werden genannt die zwangsbrief, dardurch der oberrichter den andern zwingt, wes er hinder jm hat, das die partheie ... zu jdem rechten nötig, als acten, bücher ... herausich volgen zulassen
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 6b
1hinter (II 11)
Erklärung:
in Verbindung mit kommen:
1hinter (II 11 a)
Erklärung:
hinter (jemanden) kommen ihn fangen.
1hinter (II 11 b)
Erklärung:
hinter (jemandem etwas) kommen bei jemandem (etwas) feststellen.
1hinter (II 11 c)
Erklärung:
hinter (etwas) kommen (ein Recht) erlangen.
- Belegtext:
das dise gult unser ist und das der vorgenant J. ... durch sinen güten willen mit uns hinder dies gult komen ist
Datierung: 1390
Fundstelle: ZGO.2 13 (1898) 74
1hinter (II 12)
Erklärung:
hinter (jemanden) kümmern (Schuldnergut) in Besitz eines Dritten arrestieren.
- Belegtext:
ab eyner gueder hynder eym uf eynen anderen kommert
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: TrierWQ. 24
1hinter (II 13)
Erklärung:
hinter sich langen zurückgreifen auf etwas.
1hinter (II 14)
Erklärung:
hinter sich lassen (als Erben oder Erbschaft) zurücklassen.
- Belegtext:
ist daz zwai gemaechide sterbent die elute sint und lant ... erbegut hinder in
Datierung: 1276
Fundstelle: AugsbStR. Art. 72 § 2
Textarchiv: AugsbStR. Art. 72
- Belegtext:
was yeder pfaffe hinder im lett, da sol man seinen geltern von gelten
Datierung: 1311
Fundstelle: BairFreibf. 5
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
das alle erbegute die er [Verstorbener] hinder sich lesset, seiner elichen wirtinnen das dritteil volgen ... sullen
Datierung: 1373
Fundstelle: TorgauUB. 15
- Belegtext:
wer aber, datz ... hertzog E. ... nicht kinder ... hinder im lies
Datierung: 1392
Fundstelle: Herrgott,MAustr. III 1 S. 15
- Belegtext:
de doghtre, de H. ... hed hinder sek ghelaten
Datierung: 1405
Fundstelle: BergeUB. 190
- Belegtext:
so vnser bruder ... one erben hinter ihm gelassen abginge
Datierung: 1512
Fundstelle: HoyerUB. I 391
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
er wolt dem closter alles das sein hinder im lassen
Datierung: 1515
Fundstelle: Eulenspiegel 137
1hinter (II 15)
Erklärung:
in Verbindung mit legen:
vgl.
1hinter (II 1),
hinterlegen (I).
1hinter (II 15 a)
Erklärung:
hinter sich legen (Geld) zurücklegen.
- Belegtext:
dan er seytt dem 52ten jor ..., do er über 600 gulden [von 1400 jährlichen Einnahmen] kein jor ausgeben und 800 gulden hatt hindersich gelegt
Datierung: 1568
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 295
1hinter (II 15 b)
Erklärung:
hinter (jemanden) legen in Verwahrung geben.
1hinter (II 16)
Erklärung:
hinter sich nehmen örtliche Zuständigkeit des bisher zuständigen Gerichts anerkennen.
1hinter (II 17)
Erklärung:
hinter der Schranne niederlegen ohne Gericht schlichten.
1hinter (II 18)
Erklärung:
hinter sich schlagen Aufschub bewirken.
1hinter (II 19)
Erklärung:
hinter (jemandem) schwören jemandem Treue und Gehorsam schwören.
- Belegtext:
[ein Missetäter beruft sich darauf] das er hinder raute oder ainunge hie ze U. geschworn hut ..., das er sich mit soelichem sweren fristen woelte sins libs und lebens
Datierung: 1427
Fundstelle: UlmRotB. Art. 402
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1hinter (II 20)
Erklärung:
in Verbindung mit sitzen:
1hinter (II 20 a)
Erklärung:
hinter sich sitzen untätig bleiben.
vgl.
1hinter (II 22 a),
hintersessig.
1hinter (II 20 b)
Erklärung:
hinter (jemandem) sitzen in dessen Schutz, Haus und Hof oder Gewahrsam sitzen.
vgl.
1hinter (II 5).
- Belegtext:
enhain huober [soll] ... enhainen selder uf sinem guote haben ..., der dehaine vehe uf die waide habe gende, wan alse vil, swaz der, hinder dem der selder sitzet, uf sinem guote ... giewintern mag
Datierung: 1290
Fundstelle: WirtUB. IX 372
- Belegtext:
swer auf ein guot sitzzet hinder einen herren, dez aigen er nicht enist noch lehen ... swer aver hinder einem herren sitzzt, dez aigen er ist oder lehen
Datierung: 1340
Fundstelle: MünchenStR.(Dirr) 343
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- Belegtext:
[wir haben des Klosters] leuth und guett ... sy sein hinder in selber oder hinder anderen leuthen gesessen ... der urbarsteur ... ledig gesagt
Datierung: 1375
Fundstelle: MBoica XVIII 204
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- in Google Books
- Belegtext:
den armen luten, die burgere und mit huß hinder uns in der ... stat zum H. sitzent
Datierung: 1425
Fundstelle: Hirschhorn 371
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- Belegtext:
eine uswendige frauwenpersone hait hinder unsen heren gefenklich gesessen, umb dat si niet tzoeverijen befaemt was
Datierung: 1515
Fundstelle: Hansen,QHexen 607
- Belegtext:
U.B. ein burger ... der zeit hinder margraven F. ... gesessen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 385
1hinter (II 21)
Erklärung:
hinter sich sprechen daheim Rücksprache nehmen.
1hinter (II 22)
Erklärung:
in Verbindung mit stehen:
1hinter (II 22 a)
Erklärung:
hinter sich stehen untätig bleiben, (vom Kauf) zurücktreten.
vgl.
1hinter (II 20 a),
1hinter (II 8 a).
1hinter (II 22 b)
Erklärung:
hinter (jemandem) stehen der Entscheidung jemandes unterliegen.
vgl.
1hinter (II 8 b).
- Belegtext:
daß die sach hinder dem ... erzbischoffen zu M ... stund und gewachsen wer
Datierung: 1518
Fundstelle: Amorbach 1081
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1hinter (II 23)
Erklärung:
hinter sich stellen.
1hinter (II 23 a)
Erklärung:
übertragen: aufhalten, beruhigen.
1hinter (II 23 b)
Erklärung:
in Verwahrung geben.
vgl.
1hinter (II 1).
- Belegtext:
sollent die pfender hinter den meyger gestellet und gelegt ... werden
Datierung: 1461
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 51
1hinter (II 24)
Erklärung:
sich hinter (jemanden) verbinden sich dem Schiedsspruch jemandes unterwerfen.
vgl.
1hinter (II 8 b).
- Belegtext:
swaz dar umb gesprichet der ... ertzbischof ze Trier und ... bischof H. von Trient ... dez verpinden wir uns gar und gaentzlich hinder si
Datierung: 1324
Fundstelle: ZFerd.1 7 (1832) 208
1hinter (II 25)
Erklärung:
hinter (jemandem) wachsen.
- Belegtext:
daß die sach hinder dem ... erzbischoffen zu M ... stund und gewachsen wer
Datierung: 1518
Fundstelle: Amorbach 1081
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1hinter (II 26)
Erklärung:
in Verbindung mit ziehen:
1hinter (II 26 a)
Erklärung:
hinter (jemanden) ziehen wie 1hinter (II 5).
- Belegtext:
was leute oder juden in ir stat zu P. hinder sie ziehen und doselbist wonhaftig werden
Datierung: 1388
Fundstelle: Boxberg 780
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1hinter (II 26 b)
Erklärung:
hinter sich ziehen jemanden beim Verlassen eines Gebietes festhalten.
- Belegtext:
ist er [Holzfrevler] aber an dem ús varende, so mag er [Förster] jn denne wider hindersich ze zihen, ... das sol er tuon
Datierung: 1364
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: GrW. IV 162
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Wort danach: 2hinter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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