Wort davor: Hinterhalt

hinterhalten

hinterhalten (I)
Erklärung: zurück(be)halten (einer Sache, Leistung).
hinterhalten (II)
Erklärung: insbesondere heimlich und rechtswidrig zurückhalten, pflichtwidrig verschweigen.
hinterhalten (III)
Erklärung: den Eintritt einer Rechtsfolge aufhalten.

Wort danach: Hinterhaltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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