Wort davor: Hinterhalt
hinterhalten
hinterhalten (I)
Erklärung:
zurück(be)halten (einer Sache, Leistung).
- Belegtext:
sol niemand weder den handwärckslüthen noch tagweren ihre lid- und taglöhn uber ein halb jar uss ... hinderhalten
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 250
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- Belegtext:
wegen hinterhaltner schuldiger bezahlung [sind Gläubiger in Armut geraten]
Datierung: 1650
Fundstelle: Gothein,Colloqu. 23
- Belegtext:
[ein von der Regierung anbefohlener Stillstand der Exekution soll von der Partei] keines weges hinterhalten, sondern dem ... stadtgericht das originalanbringen
... längstens post triduum ... überreichet ... werden
Datierung: 1693
Fundstelle: CAustr. I 45
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
den threüwen dienstbothen ... ihren ... lidtlohn ... schmälern und hinterhalten
Datierung: 1701
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 858
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- Belegtext:
die abgenommene pfände ... so lang zu hinterhalten, bis ... erstattung geschehen sei
Datierung: 1749
Fundstelle: TrierWQ. 645
hinterhalten (II)
Erklärung:
insbesondere heimlich und rechtswidrig zurückhalten, pflichtwidrig verschweigen.
- Belegtext:
das sie ... iren dienern ... nicht ... gestaten, das sie solche [Kleider] verkeuffen, underschlagen oder sonst hinderhalten
Datierung: 1554
Fundstelle: Kern,HofO. II 46
- Belegtext:
ist er schuldig, sich mit dem eid zebezügen, das er alle ... hab vnd güter ... anzeigt vnd daruon nichts hinderhalten habe
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 430
- Belegtext:
dass sie zum nachteil der kreditoren ... nichts hinderhalten
Datierung: 1718
Fundstelle: GraubdnRQ. I 285
hinterhalten (III)
Erklärung:
den Eintritt einer Rechtsfolge aufhalten.
- Belegtext:
durch solch appellation ... würt die vollstreckung biß ... zu ... entscheydt der sachen auffgeschürtzt unnd hinderhalten
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 3 Art. XVII
Wort danach: Hinterhaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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