Wort davor: hinterhalb
Hinterhalt
Hinterhalt (I)
Erklärung:
Zurückbehaltung.
- Belegtext:
daß ... von dem anleiher die völlige summ ohne einigen abzug oder hinterhalt dargeschossen werden solle
Fundstelle: Leu,EidgR. IV 53
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Hinterhalt (II)
Erklärung:
übertragen heimlicher Vorbehalt, Verschweigen eines Umstandes.
Wort danach: hinterhalten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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