Wort davor: hinterhalb

Hinterhalt

Hinterhalt (I)
Erklärung: Zurückbehaltung.
Hinterhalt (II)
Erklärung: übertragen heimlicher Vorbehalt, Verschweigen eines Umstandes.

Wort danach: hinterhalten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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