Wort davor: Hintergericht

hintergesessen
Erklärung: unter einem Herrn gesessen, insbesondere unter einem Reichsunmittelbaren, i.U. zu reichsunmittelbar.

Wort danach: Hintergesessene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten