Wort davor: hintergehen

Hintergehung

Hintergehung (I)
Erklärung: übertragen: Umgehung (einer Vorschrift).

Hintergehung (II)
Erklärung: Betrug, lateinisch stellionatus.

Wort danach: Hintergericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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