Wort davor: Hintergängnis

hintergehen

hintergehen (I)
Erklärung: rückgängig machen, zurücktreten.

hintergehen (II)
Erklärung: betrügen.
hintergehen (III)
Erklärung: jemandes Entscheidung anrufen, ihn als Schiedsmann anerkennen.
hintergehen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv.

Wort danach: Hintergehung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten