Wort davor: Hintergangbrief

hintergängig

hintergängig (I)
Erklärung: hintergängig werden jemanden als Schiedsperson anerkennen.
hintergängig (II)
Erklärung: hintergängig machen rückgängig machen.

Wort danach: Hintergängnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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