Wort davor: Hintergangbrief
hintergängig
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 914
hintergängig (I)
Erklärung:
hintergängig werden jemanden als Schiedsperson anerkennen.
hintergängig (II)
Erklärung:
hintergängig machen rückgängig machen.
Wort danach: Hintergängnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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