Wort davor: Hinterfallgeld

hinterfällig

hinterfällig (I)
Erklärung: an den Leiheherrn zurückfallend.
Wortbildungshinweis: zu Hinterfall (I).
hinterfällig (II)
Erklärung: mangels Nachkommen des Verstorbenen an die nächsten Verwandten (der Herkunftseite) zurückfallend.
hinterfällig (III)
Erklärung: nach Tod des Leibzüchters an die Erben zurückfallend.
Wortbildungshinweis: zu Hinterfall (II).
hinterfällig (IV)
Erklärung: von einem Hof, dessen Güter hinterfällig (II) sind.
hinterfällig (V)
Erklärung: rückständig.
vgl. hinterstellig.
hinterfällig (VI)
Erklärung: verbrauchbar (von Sachen)? Haltaus 913, aber der Beleg (1555 WürtLR. IV 1, 1) wohl zu hinterfällig (III) gehörig.

Wort danach: Hinterfallsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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