Wort davor: hinterfahren

Hinterfall
vgl. Hintersichfall, 1Kaff.

Hinterfall (I)
Erklärung: allgemein wie Heimfall.
Hinterfall (II)
Erklärung: Rückfall eines zur Leibzucht (an einen überlebenden Eheteil) überlassenen Vermögens an den Erben (Kind oder sonstige Verwandtschaft).
Hinterfall (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: das danach anfallende Vermögen selbst.
Hinterfall (III)
Erklärung: Todfallsabgabe.

Wort danach: hinterfallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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