Wort davor: hinterfahren
Hinterfall
vgl.
Hintersichfall,
1Kaff.
Hinterfall (I)
Erklärung:
allgemein wie Heimfall.
- Belegtext:
daz derselbe J. daz ... guet ... geruwelichen und ane hinderfal besitzen mogen
Datierung: 1343
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 185
Hinterfall (II)
Erklärung:
Rückfall eines zur Leibzucht (an einen überlebenden Eheteil) überlassenen Vermögens an den Erben (Kind oder sonstige Verwandtschaft).
- Belegtext:
nachdem dan die ... elude ... also beide ane libes erben von todeßwegen abegangen sin und ... eyn hinderfall uff der B. syten ... erteilt were
Datierung: 1457
Fundstelle: FrankfOHof 495
Faksimile
- Belegtext:
alles das ... darzuo gehört, wirdt als ligend guot geachtet ... in hinder- oder widerfällen
Datierung: 1559
Fundstelle: Gobler,StatB. 87
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
- Belegtext:
wie ferr sich der hinderfall deren gueter, so vatter oder mutter ... zu niessen hat, erstrecke, vnd da die person, deren solche gueter zum hinderfall stuenden, den todt des niessers nit erlebt
Datierung: 1567
Fundstelle: Reyscher,Ges. IV 395
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[bei kinderlos Verheirateten] ist kein hinderfall der verlaßnen haab und gueter da, sonder erbt ein ehegemecht das ander
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 37
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Hinterfall (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
das danach anfallende Vermögen selbst.
- Belegtext:
alle mobelgutter [die zur Leibzucht gehören] zu beweisen ... so lang als solches zu beweisen ist, so erkent der scheffen solches vor ein hinderfall
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Untermosel
Fundstelle: GrW. II 308
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
erbt des verstorben [das heißt des ohne eheliche Kinder verstorbenen Ehemanns] ehe weib alle seine verlassenschafft [und] ... ist ... seinen ... verwandten
keinen hinderfahl zu geben nit schuldig
Datierung: 1631
Fundstelle: Reyscher,Stat. 297
Faksimile
Hinterfall (III)
Erklärung:
Todfallsabgabe.
- Belegtext:
wann eines von obigen [mit einem Gut beliehenen Ehegatten] stirbt, reicht solches wegloesin oder h[interfall] 10 fl.
Datierung: um 1690
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2184
Wort danach: hinterfallen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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