Wort davor: Hinterböller
hinterbringen
hinterbringen (I)
Erklärung:
berichten.
- Belegtext:
ew. königl. majestät pflichtmäßig ... hinterbringen, daß ich niemand kenne
Datierung: 1711
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 173
- Belegtext:
hinterbringen für französisch envoyer dire
Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 484
- Belegtext:
rentmeister D. hinterbringt
Datierung: 1723
Fundstelle: ElsMschr. 3 (1912) 523
hinterbringen (II)
Erklärung:
hinterziehen.
- Belegtext:
der kirchen den öhl und wachs hinderbracht
Datierung: 1726
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 51
Wort danach: Hinterbringen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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