Wort davor: hinterbinden

hinterbleiben

hinterbleiben (I)
Erklärung: im Rückstand bleiben.

hinterbleiben (II)
Erklärung: nach einem Verstorbenen zurückbleiben.

Wort danach: Hinterbliebene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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