Wort davor: Hintanhaltung

hintansetzen

hintansetzen (I)
Erklärung: zurücksetzen, vernachlässigen.

hintansetzen (II)
Erklärung: ausnehmen, ausschließen, insbesondere bei einer rechtlichen Festsetzung.
hintansetzen (III)
Erklärung: vergleichen, beilegen.

Wort danach: Hintansetzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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