Wort davor: Hinschub

hinschwören

hinschwören (I)
Erklärung: (durch Eid bekräftigt) verloben.
hinschwören (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert: Verlobung(sfeier).
hinschwören (II)

Wort danach: Hinsehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten