Wort davor: Hinleiher

Hinleihung
Erklärung: die vertragliche Überlassung einer Sache.
Wortbildungshinweis: zu hinleihen.

Hinleihung (I)
Erklärung: Miete iU. zu Leihe.

Hinleihung (II)
Erklärung: (Weiter-)Verleihung (zu Grundleihe).

Wort danach: Hinleihungskontrakt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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