Wort davor: Hinlegung
Hinlehen
Erklärung:
Vermietung.
- Belegtext:
wer auch das ain man oder fraw ... vederwat hetten ..., der si mit gastgung [!] oder mit hinlehen umb zins geniezzen wolten
Datierung: 1368
Fundstelle: AugsbChr. I 137
- Fundstelle: Lexer I 1299
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1640
[weitere Angaben: hier aber zu hinleihen]
Wort danach: hinlehenbar?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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