Wort davor: Hinleger

Hinlegung

Hinlegung (I)
Erklärung: körperliche Aussetzung eines Kindes.
Wortbildungshinweis: zu hinlegen (I 2).
Hinlegung (II)
Erklärung: übertragen von der Beseitigung eines Hindernisses und insbesondere Beilegung eines Streites.
vgl. hinlegen (II 5).
Hinlegung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: in Verbindung mit Substantiven.

Wort danach: Hinlehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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