Wort davor: hinlegen

Hinleger

Hinleger (I)
Erklärung: der einen Streit hinlegt (II 5).

Hinleger (II)
Erklärung: Zerstörer, Vernichter.

Wort danach: Hinlegung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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