Wort davor: Hinlässigkeit
Hinlassung
Erklärung:
Vergabung in Leihe oder Bestand (IV).
vgl.
Hinlaß (I),
Lehnschaft (III).
Hinlassung (I)
Erklärung:
allgemein.
Hinlassung (II)
Erklärung:
von Sachen oder Rechten.
Hinlassung (II 1)
Erklärung:
von unbeweglichen Sachen.
- Belegtext:
von hinlassung [um?] zins
Datierung: vor 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient 157
- Belegtext:
[Bitte] umb erbliche hinlassung aines ... hauses
Datierung: 1613
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) 39
- Belegtext:
von hinlassung vnd bestentnus der heuser
Datierung: 1724
Fundstelle: Lahner,Samml. 488
Hinlassung (II 2)
Erklärung:
von beweglichen Sachen.
Hinlassung (II 3)
Erklärung:
von Rechten.
- Belegtext:
mit hinlassung der grundtwaiden ... solt es bei der lanndtsornung verbleiben
Datierung: 1558
Fundstelle: Peetz,VwStud. 370
- Belegtext:
die hinlassung [der Leibgedingsgerechtigkeit] [ist ihme] verboten
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. Tit. 74
Hinlassung (II 4)
Erklärung:
"Überlassung einer bestimmten Strecke, eines Nebentrumms und dergleichen in einem Bergwerk an Lehenhäuer" Jelinek 372.
- Belegtext:
das die hinlasser, wenn di hinlassunge [locacio] vorgienge, das ercz umb sust aufheben, das mit der besteer kosten ausgehawen ist
Datierung: um 1400
Fundstelle: Zycha,BöhmBgr. II 207
Hinlassung (III)
Erklärung:
von Personen: insbesondere Verdingung.
Wort danach: hinlaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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