Wort davor: Hinlässigkeit

Hinlassung
Erklärung: Vergabung in Leihe oder Bestand (IV).
vgl. Hinlaß (I), Lehnschaft (III).

Hinlassung (I)
Erklärung: allgemein.

Hinlassung (II)
Erklärung: von Sachen oder Rechten.

Hinlassung (II 1)
Erklärung: von unbeweglichen Sachen.
Hinlassung (II 2)
Erklärung: von beweglichen Sachen.
Hinlassung (II 3)
Erklärung: von Rechten.
Hinlassung (II 4)
Erklärung: "Überlassung einer bestimmten Strecke, eines Nebentrumms und dergleichen in einem Bergwerk an Lehenhäuer" Jelinek 372.
Hinlassung (III)
Erklärung: von Personen: insbesondere Verdingung.

Wort danach: hinlaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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